Gemeinnütziges Wohnen

Wohnungswesen

Hilfe bei der Wohnungssuche bietet der private Wohnungsmarkt an. Lediglich frei werdende, gemeinnützig geförderte Wohnungen werden über das Wohnungsreferat der Gemeinde nach den Wohnungsvergaberichtlinien des Landes an Wohnungswerber zugeteilt.

Gemeinnützige Wohnungen werden mit Hilfe von Wohnbaufördermitteln des Landes errichtet, was den Standortgemeinden die Möglichkeit der Zuweisung dieser Wohnungen ermöglicht. Das Mietverhältnis kommt nach erfolgter Vergabe mittels Mietvertrag zwischen dem gemeinnützigen Wohnbauträger und dem*der neuen Mieter*in zustande.

In der Marktgemeinde Wolfurt gibt es derzeit ca. 280 gemeinnützige Wohnungen der Wohnbauträger VOGEWOSI, Wohnbauselbsthilfe und Alpenländischen Heimstätte.

Der Antrag auf eine gemeinnützige Wohnung muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.

Broschüre Wohnbeihilfe 2022.pdf (0.26 MB)

Antragstellung

Der*Die Antragsteller*in muss einen Antrag auf Zuteilung einer gemeinnützigen Wohnung unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Unterlagen beibringen. Die Angaben im Antrag werden auf Richtigkeit und Sinnhaftigkeit geprüft und bei Erfüllung der Richtlinien im Wohnungswerberprogramm erfasst.

Wohnungsbewerbung_2022.pdf herunterladen (0.67 MB) 

Bepunktung

Wohnungsvergabe

Für Personen, die bereits einen Antrag gestellt haben - Freie gemeinnützige Wohnungen werden ab sofort nicht mehr veröffentlicht.

Achtung